Mietbedingungen

 

 

1. Vertragsabschluss Der Mietvertrag über das anliegend beschriebene Ferienhaus ist erst verbindlich geschlossen, wenn dem Vermieter der in der Anlage beigefügte und vom Mieter unterschriebe Mietvertrag zugegangen ist. Dem Vermieter ist eine Kopie des Personalausweises des Mieters per E-Mail zuzusenden.

Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit maximal 10 Erwachsenen belegt werden. Der Vermieter muss vor Vertragsabschluss über die Anzahl der Kinder, über die 10 Personen hinausgehend, in Kenntnis gesetzt werden.

Übergabeprotokoll: Die Übergabe der Schlüssel erfolgt nach Unterzeichnung des Übergabeprotokolls. Ohne Unterzeichnung des Protokolls darf der Bevollmächtigte des Vermieters keine Schlüssel aushändigen. Eine Hausordnung, sowie ein Informationsordner liegen im Haus auf.

2. Mietpreis und Nebenkosten In den vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Obligatorisch ist die Endreinigung in Höhe von EUR 149 für den Reiningungsservice, bar bei Schlüsselübergabe/beim Check-out zu entrichten. Zusatzleistungen, deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, werden gesondert berechnet.

3. Zahlungsmodalitäten Bei Vertragsabschluss sind 50% Anzahlung zu leisten. 6 Wochen vor Reisebeginn sind 50% Restzahlung und die Kaution in Höhe von EUR 600 zu leisten. Bankverbindung: Auf Anfrage per E-Mail (info@torrealmar.de) oder Kreditkartenzahlung.

4. Kaution Eine Kaution ist vereinbart in Höhe von EUR 600. Der Mieter zahlt die Kaution an den Vermieter insbesondere als Sicherheit für die überlassenen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände. Die Kaution ist zusammen mit der Restzahlung zu leisten oder kann bei Schlüsselübergabe in bar beim Vermieter hinterlegt werden. Die Kaution wird nach Prüfung des Objektes bei Abreise ohne Mängel in voller Höhe, oder bei Mängeln abzüglich der Mängelkosten, zurückerstattet. Im Falle der Überweisung der Kaution bei Restzahlung erfolgt die Rückerstattung innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses auf das Konto des Mieters; bei Hinterlegung der Kaution in bar wird sie nach Prüfung des Objektes bei Abreise ohne Mängel in voller Höhe sofort oder bei Mängeln abzüglich der Mängelkosten innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet.

5. Rücktritt durch den Mieter Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zuganges der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

Rücktritt bis zu 6 Wochen vor Beginn der Mietzeit: 50%

Rücktritt ab 6 Wochen vor Beginn der Mietzeit: 75%

Rücktritt ab 3 Wochen vor Beginn der Mietzeit: 90%

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter keine oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.

Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter dringend empfohlen.

6. Kündigung durch den Vermieter: Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und der entgangenen Einnahmen verlangen.

7. Pflichten des Mieters Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter pro Tag die doppelte Tagesmiete zu bezahlen, wenn die Verspätung auf seinem Verschulden beruht. Darüber hinaus trägt der Mieter die dem Vermieter und nachfolgenden Mietern entstandenen Kosten, wie Hotel, Telefon und Sonstiges Das Objekt gilt erst dann als ordnungsgemäß zurückgegeben, wenn es vom Vermieter oder seinem Erfüllungsgehilfen geprüft und abgenommen worden ist.

8. Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß §536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung, etc.).

9. Hausordnung Im Mietobjekt liegt eine Hausordnung aus. Die dort festgelegten Punkte sind einzuhalten.

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort Gerichtsstand und Erfüllungsort sind am Wohnsitz der Vermieter. Sollte ein Teil des Vertrages ungültig oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.

 

 

 

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